Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter AG Berlin-Mitte, Az.: 122 C 100/15, Urteil vom 21.01.2016 1. Das Versäumnisurteil vom 19.11.2015 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte 1. verurteilt worden ist, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 […] Weiter auf www.mietrechtkreu… #Allgemein