Verkehrsunfall – Kollision eines Linksabbiegers mit einem Geradeausfahrenden Inhalt:TatbestandEntscheidungsgründe AG Essen, Az.: 20 C 254/15, Urteil vom 13.01.2016 I. Die Beklagten als Gesamtschuldner werden verurteilt, an den Kläger EUR 2.805,64 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.08.2014 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte … …straße …, …